Wertgutachten
Sie benötigen ein Gutachten für den Verkauf eines Objektes oder Sie haben Interesse an dem Kauf eines neuen Objektes und brauchen den Rat eines Experten?
Unser DEKRA-geprüfter Sachverständiger für Standardobjekte (Zertifikat-Ansicht) erstellt Ihnen folgende Gutachten:
1.Wertschätzung
Sie benötigen eine schnelle und formlose Einschätzung
- Ihres Objektes
- eines Kaufobjektes
- oder Hilfe bei Kaufpreisverhandlungen
ohne Beschaffung von behördlichen Dokumenten und ohne größeren schriftlichen Umfang, dann kann Ihnen diese Wertschätzung ausreichen. Der Pauschalpreis beträgt € 300,-- und beschränkt sich rein auf eine 1-2 seitige Wertschätzung, die keinerlei rechtlichen Charakter hat.
2. Marktwertschätzung (Kurzgutachten)
Sie wollen ‚nur‘ wissen
- welchen Wert Ihre Immobilie besitzt
- welchen Preis Sie bei Verkauf erzielen können
- oder benötigen ein Verkaufsargument für Ihre Immobilie
dann reicht eine solche Wertschätzung eventuell aus.
Gegenüber den nachfolgend aufgeführten Gutachten ist der Umfang natürlich entsprechend geringer (10-15 Seiten) und umfasst nicht alle Aspekte.
Der Preis für eine solche Wertschätzung liegt bei € 600,-- inkl. der Besorgung aller notwendigen Unterlagen (Flurkarte, Grundbuchauszug etc.).
Bitte beachten Sie, dass dieses Kurzgutachten nicht als Rechtsgrundlage vor Gericht verwendet werden kann – dazu benötigen Sie das nachfolgend beschriebene Verkehrswertgutachten!
3. Verkehrswertgutachten
Sie benötigen eine schriftliche, umfangreiche und objektive Einschätzung eines Grundstück- und Immobilienwertes, z. B. für
- Kreditinstitute
- Erben
- Finanzamt
- Scheidung / Trennung
- Gericht
- Sonstiges.
Dann kommt nur ein Verkehrswertgutachten in Frage!
Der Verkehrswert (Marktwert) wird nach § 194 Baugesetzbuch durch den Preis bestimmt, der zu dem Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstückes oder des sonstiges Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Zur Ermittlung des Verkehrswertes wird das Vergleichs-, das Ertrags-, das Sachwertverfahren oder mehrere dieser Verfahren herangezogen.
Das Honorar für die Ermittlung des Verkehrswertes von Grundstücken, Gebäuden und anderen Bauwerken oder von Rechten an Grundstücken orientieren sich an der Fassung der HOAI von 1991 und ist in der Honorartafel Verkehrswertermittlung festgesetzt.
Treten Sie mit dem Kontaktformular mit uns in Verbindung oder rufen Sie uns an – gerne sind wir Ihnen behilflich!







