Energieausweis

Wann muss ein Energieausweis ausgestellt werden?

Beim Neubau muss der Energieausweis zusammen mit dem Bauantrag eingereicht werden.

Für Bestandsobjekte wird nur im Falle eines ‚Nutzerwechsels‘ ein Energieausweis benötigt, also etwa bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung.

Dies gilt sowohl für Wohngebäude (Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser) als auch für Nichtwohngebäude (z.B. Büro- und Verwaltungsgebäude, Geschäftshäuser, Hotels und Gaststätten).

Bei Vererbung, Verschenkung oder bei bestehenden Miet- oder Pachtverhältnissen besteht keine Verpflichtung.

Wer braucht einen Energieausweis?

Rechtlich betrachtet ist die Ausstellung eine Pflicht des Gebäudeeigentümers. Er muss potenziellen Kauf- oder Mietinteressenten auf Verlangen diesen vorlegen. Die Aushändigung einer Kopie erfolgt auf freiwilliger Basis.

Was steht im Energieausweis

Der Ausweis für Bestandsobjekte muss drei wesentliche Aussagen enthalten:

- Energiekennwerte über die Gesamtenergieeffizienz des Objektes
- Vergleichswerte zu anderen Gebäuden
- Modernisierungsempfehlungen zur Steigerung der Energieeffizienz

Welche Rechtswirkung hat der Energieausweis

Der Energieausweis dient lediglich der Information. Auch die Modernisierungshinweise sind als reine Empfehlungen zu verstehen, die Umsetzung ist nicht verpflichtend.

Wie werden die Energiewerte ermittelt?

Grundsätzlich stehen zwei Verfahren zur Verfügung: die Berechnung auf Basis des Energiebedarfs und die Ermittlung auf Basis von Energieverbrauchswerten.

- Der bedarfsorientierte Energieausweis beurteilt die vorhandene Gebäudedichtheit und Anlagentechnik unter energetischen Aspekten, unabhängig von Standort, Nutzung und Witterungseinflüssen.

- Der verbrauchsorientierte Energieausweis orientiert sich ausschließlich am witterungsbereinigten Energieverbrauch des Objektes und basiert auf den Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre.


Was kostet die Erstellung eines Energieausweises?

Wenn Sie uns alle zur Erstellung benötigten Daten liefern können, berechnen wir Ihnen für den

- verbrauchsorientierten Energieausweis € 109,-- inkl. MwSt.

und für den

- bedarfsorientierten Energieausweis € 149,-- inkl. MwSt.

Benötigen Sie Hilfe bei der Besorgung der notwendigen Unterlagen oder brauchen eine Beratung zur Umsetzung der Modernisierungsempfehlungen berechnen wir unseren Aufwand nach unseren gültigen Stundensätzen.

Wenn Sie Interesse an der Erstellung eines Energieausweises oder einer Beratung haben kontaktieren Sie uns bitte.

Wir freuen uns auf ihre Anfrage:

Rufen Sie uns an unter 06359 - 80 16 9 - 0

oder füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus.

* Diese Felder sind Pflichtfelder

Ihre Daten werden vertraulich behandelt und ohne Ihr Einverständnis nicht an Dritte weitergegeben.

Unsere Finanzierungsabteilung vermittelt die Finanzierung an regionale und überregionale Banken.

Auch ohne Eigenkapital, mit bestehenden Krediten, auch für Selbstständige!

Schnelle Kreditzusage!

Mehr Informationen

Unser DEKRA-geprüfter Sachverständiger für Immobilienbewertung von Standardobjekten erstellt für Sie

  • Verkehrswertgutachten
  • Marktwertschätzung (Kurzgutachten)
  • Wertschätzung
  • mehr...

Wir erstellen für Sie

  • Verbrauchsorientierte
  • und
  • Bedarfsorientierte
  • Energieausweise
  • mehr...

Unser Architekt übernimmt sämtliche Leistungsphasen der HOAI - beim Entwurf, der Planung oder der Bauleitung z. B. Ihres Einfamilienhauses oder bei Fragen zum Umbau oder der Renovierung Ihres jetzigen Objektes.

Teilungen nach WEG gehören ebenfalls zu unseren Leistungen.

mehr...

Titelbild Haus
Kaufpreis 219.000 €
weitere Details
265-ON Terrassenseite Haus
Kaufpreis 64.000 €
weitere Details
Titelbild Haus
Kaufpreis 94.000 €
weitere Details